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Rechtliche Grundlagen

Die Betriebserlaubnis für die Führung der Kindertagesstätte wurde vom Landesjugendamt erteilt und dem bestehenden Bedarf kontinuierlich angepasst.

 

Die Evangelische Kindertagesstätte Albig umfasst Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII bzw. KJHG, sowie dem bundeslandspezifischen Kindertagesstättengesetz. Damit erfüllt die Kindertagesstätte einen Förderauftrag, der sich in Erziehung, Bildung und Betreuung differenziert.

 

Die Einrichtung bietet ein inklusives Betreuungsangebot an, welches nach § 22a Abs. 4 SGB VIII regelt, dass behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern gemeinsam gefördert werden.

 

Die „Ordnung für die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden der EKHN“ ist Grundlage für alle Betreuungsverträge und für alle Eltern, die ihr Kind in unserer Kita betreuen lassen, verbindlich.

 

Wir unterstützen die Bildung von Elternausschüssen. Jedes Jahr im Herbst findet eine Wahl in einer großen Elternversammlung statt.

 

Anschließend finden regelmäßige Treffen zwischen dem Elternausschuss, Träger- und Teammitgliedern statt.

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